Inkasso: Klage
Wurde nach Eintritt der Fälligkeit nicht gezahlt und bleibt die Mahnung unbeantwortet, sollte unverzüglich die Klage erhoben werden.
Bei Forderungen, die den Betrag von EUR 75.000,- nicht übersteigen, kann durch Einbringung der Klage bei Gericht auf elektronischem Weg einen gerichtlicher Zahlungsbefehl an den Schuldner erwirkt werden: Das Gericht trägt dem Schuldner auf, die Zahlung (samt Zinsen und Kosten) zu leisten oder binnen vier Wochen ab Zustellung Einspruch zu erheben. Wird kein Einspruch erhoben (was üblicherweise nicht geschieht, wenn gegen die Forderung keine Einwände (Mängel, Gegenforderung) bestehen) wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann auf Grundlage des rechtskräftigen Zahlungsbefehls das Inkasso durch die Einleitung der Exekution fortgesetzt werden.
Die Einbringung der Klage zur Erwirkung des Zahlungsbefehls und die Überwachung des Eintritts der Rechtskraft kann durch Rechtsanwalt Mag. Michael Stuxer auf elektronischem Weg erfolgen.