Verträge und Vertragsrecht
Verträge sollen den Vertragsparteien Rechtssicherheit vermitteln. Gleichgültig, ob es sich um einen Mietvertrag für die Anmietung von Räumlichkeiten für die Wohnung oder den Betrieb eines Geschäfts handelt, um einen Gesellschaftsvertrag, der die künftige Zusammenarbeit von Geschäftspartnern regelt oder um den Kaufvertag, der den Erwerb einer tausende Euro teuren Immobilie regelt – jeder Vertrag soll das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien schon im vorhinein so präzise regeln, dass Rechtstreitigkeiten entweder gar nicht entstehen oder zumindest rasch (auf Grundlage des Vertrags) entscheiden werden können.
Die verschiedenen Lebenssituationen, die durch Verträge geregelt werden sind so individuell, dass eine ebenso individuelle, an die Situation angepasste Gestaltung des Vertrags geboten ist. Zudem herrscht in vielen Rechtsgebieten (in den letzten Monaten vor allem im Mietrecht, Stichwörter: Klausel-Entscheidungen, Thermenwartung, Ausmalverpflichtung) eine äußerst dynamische Rechtsprechung, die in der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden muss.
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